BEFREIUNG der Umsatzsteuer 2023 §12 ABS. 3 UStG für PV-Anlagen

Ab dem 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, dass den Kauf von Photovoltaikanlagen und dessen Zubehör für Betreiber vergünstigen wird.
Konkret geht es dabei um die Einsparung des Mehrwertsteuer- bzw. Umsatzsteuersatzes.

Von dieser Steuer sind alle Komponenten befreit, welche zur Erzeugung oder zur Speicherung elektrischer Energie dienen.

Download Formular Befreiung UST 2023 für PV-Anlagen

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In diesem bestätigen Sie, dass Ihre Anlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wir von Vega Engineering & Commerce GmbH wollen Ihnen nochmals deutlich machen, dass eine Lieferung bei einer Bestellung nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen wird, wenn Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Wenn wir nach Ihrer Bestellung, sobald sie bereits bezahlt worden ist, weitere Angaben bezüglich zu Dokumenten nach gesetzlichen Angaben Ihrerseits benötigen, werden wir Sie bezüglich dessen per E-Mail informieren. Enthält Ihre Bestellung jedoch Artikel, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit wurden, werden Sie von uns darüber per E-Mail informiert. Außerdem lassen wir offen, MwSt. nachzufordern, welche bezahlt werden sollten.

Eine Auszahlung einer bereits gezahlten USt. wird ausschließlich per Banküberweisung durchgeführt.

Senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an mwst@vegacommerce.com.